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HGK: Schlechte Nachricht für mehr als 25.000 Arbeitnehmer Oberverwaltungsgericht verlängert Baustopp für Godorfer Hafen (30.07.2010 / fb) Weiter Warten auf den Ausbau des Godorfer Hafens: Elf Monate, nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Bau eines vierten Hafenbeckens vorläufig gestoppt hatte, verlängerte das Oberverwaltungsgericht in Münster den Baustopp erneut. „Dies ist eine schlechte Nachricht für mehr als 25.000 Arbeitnehmer und die gesamte Wirtschaft im Einzugsgebiet des Godorfer Hafens, aber auch für die Anwohner in Niehl, Nippes und vielen anderen Stadtteilen, die unter dem Lkw-Verkehr aus dem Süden leiden“, kommentiert HGK-Vorstand Horst Leonhardt das Urteil. „Das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, die Bezirksregierung Köln sei für die Entscheidung über die Erweiterung des Hafens in Köln-Godorf sachlich nicht zuständig. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung sei beschränkt auf den Gewässerbau, also das Hafenbecken. Für das außerhalb des Gewässers liegende Hafengelände, auf dem Eisenbahnanlagen, Straßen und Gebäude errichtet werden sollen, bedürfe es der Genehmigungen aller hierdurch berührten Rechtsbereiche und Behörden nebeneinander. Das OVG stützt sich damit, wie schon die Vorinstanz, auf formale Zuständigkeitsregeln, ohne das Vorhaben materiell in Frage zu stellen.“ Ursprünglich war die HGK davon ausgegangen, den Bau bis noch im Jahr 2012 abschließen zu können. Hintergrund: Die Bezirksregierung hatte sich in Abstimmung mit anderen Behörden für ein konzentriertes Planfeststellungsverfahren entschieden. Am 30. August 2009 stoppte das Verwaltungsgericht Köln den Bau. Es vertrat die Auffassung, die eisenbahn-, straßen- und immissionsschutz- und baurechtlichen Bewilligungen hätten gesondert geprüft werden müssen. Deshalb hob es unter anderem die Anweisung der Bezirksregierung zum sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses auf. Dagegen haben die Bezirksregierung und die HGK im September 2009 Beschwerde eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht zurückwies. Wann die Entscheidung in der Hauptsache ergeht, lässt das Oberverwaltungsgericht offen. HGK-Vorstand Leonhardt unterstreicht: „Angesichts des zunehmenden Güterverkehrsaufkommens ist die Hafenerweiterung nach wie vor notwendig und wichtig für die Industrie und die Gewerbetreibenden in Köln und der Region.“ |